Steuervorteil 

 

Wer hat den nicht gerne, oder?  

 

Weil Sie von mir Rechnungen  erhalten, die dem Format für den Steuerbonus gem. § 35 a Abs.  2 S. 2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder  Renovierungsleistungen entsprechen und vom Finanzamt  anerkannt werden, können Sie 20 Prozent von maximal 3.000 Euro der Handwerkerkosten geltend machen. Das sind bis zu  600 Euro pro Jahr.

 

Hinweis:  

 

Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu  verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige  haushaltsnahe Dienstleistungen ( z.B. : Reinigung der  Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus beträgt  ebenfalls bis zu 600 Euro im Jahr.

 

Tel. 0431 - 23 77 77 1, Fax : 0431 - 23 77 77 3, Mobil : 0151 - 5 88 6 88 40, E-Mail : info@r-severin.De