Steuervorteil
Wer hat den nicht gerne, oder?
Weil Sie von mir Rechnungen erhalten, die dem Format für den Steuerbonus gem. § 35 a Abs. 2 S. 2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen entsprechen und vom Finanzamt anerkannt werden, können Sie 20 Prozent von maximal 3.000 Euro der Handwerkerkosten geltend machen. Das sind bis zu 600 Euro pro Jahr.
Hinweis:
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen ( z.B. : Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls bis zu 600 Euro im Jahr.